Verkaufs- und Lieferbedingungen: Generell gilt: Die durch die Fa. NG-Motorsports GmbH bearbeiteten Bauteile sind für Motorsportgebrauch bestimmt und nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen zugelassen! Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen wie Zusagen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Lieferung/Lieferfristen: Alle Lieferungen erfolgen ab Helpsen auf Gefahr des Kunden. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse. Bei Auftragsvergabe werden 50 Prozent der Rechnungssumme sofort fällig. Der Rückversand veredelter Komponenten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages. Ordnungsgemäß gelieferte Waren können nur nach vorheriger Zustimmung von uns zurückgenommen werden, die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. 10% Bearbeitungsgebühr vorbehalten. Alle Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht feste Liefertermine vereinbart werden. Schadenersatzansprüche bei Überschreitung unverbindlicher Lieferzeiten sind ausgeschlossen. Ausfallmuster werden nur auf Anforderung gegeben und besonders berechnet.
Preise: Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung, und Versandkosten. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten. Die Zahlungsbedingungen sind bar, Vorkasse oder bei bereits bekannten Kunden Nachnahme. Die genannten Preise beziehen sich auf die Bearbeitung angelieferter und intakter Komponenten.
Ausführung: Die Ausführung der bestellten Ware ist, soweit es Dreh- und Frästeile betrifft, die handelsübliche. Soweit in den Anfragen und Bestellungen bzw. den beigefügten Zeichnungen keine Angaben hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit, Maßgenauigkeit usw. gemacht werden, gelten die Bestimmungen nach DIN 267, Ausführung m (mittel) als vereinbart. Die Lieferung von Ventilführungen erfolgt entsprechend den für die Drehteile- und Schraubenindustrie gültigen DIN-Normen. Andernfalls sind besondere Anforderungen an genaue Maßhaltigkeit bei der Bestellung anzugeben und zu vereinbaren.
Gewährleistung: Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma NG-Motorsports GmbH behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf ihre Kosten in ihrem Betrieb. In folgenden Ausnahmefällen kann die Mängelbeseitigung von einer anderen, dein Standort des Fahrzeugs näher gelegenen Fachwerkstatt durchgeführt werden: 1. Wenn das Fahrzeug infolge des Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 30 km vom Betrieb der Firma NG-Motorsports GmbH entfernt ist, sofern die Firma NG-Motorsports GmbH vorher zustimmt.
2. Wenn ein zwingender Notfall vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich die Firma NG-Motorsports GmbH hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Die Firma NG-Motorsports GmbH trägt die zum Zwecke der Nachbesserungen erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört, werden die Abschleppkosten von der Firma NG-Motorsports GmbH nicht übernommen. Die Firma NG-Motorsports GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen und durchgeführten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Verminderung oder zum Erlöschen der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gegenüber dem Verkäufer des Vertragsgegenstandes oder zur Verminderung bzw. zum Erlöschen der vertraglichen oder gesetzlichen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller führen können. Der Auftraggeber erkennt an, dass diesbezüglich die Haftung der Firma NG-Motorsports GmbH ausdrücklich ausgeschlossen ist. Erfolgt in den Ausnahmefällen der Ziffer 3 die Mängelbeseitigung in einer anderen Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung der Firma NG-Motorsports GmbH handelt und dass dieser ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Die Firma NG-Motorsports GmbH ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet, der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung möglichst niedrig gehalten werden. Wenn die Firma NG-Motorsports grob fahrlässig die Instandsetzung oder schuldhaft die Nachbesserung mangelhaft ausführt, hat der Auftraggeber ungeachtet etwaiger weitergehender Ansprüche auch Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Erstattung der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs im Umfang von Ziffer III Nr. 2. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen findet außerdem die Bestimmung von Abschnitt IV Ziffer 3 entsprechende Anwendung. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann die Firma NG-Motorsports GmbH anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen. Die Firma AG-Motorsports GmbH haftet nicht für Schäden die unmittelbar oder verzögert aufgrund von werksseitigen Gussfehler und Herstellungstoleranzen (Lunkerstellen, Kemversatz) der zu bearbeitenden Bauteile entstehen. Leistungsangaben in KW, PS oder Nm können nur mit einer negativen Abweichung von 5 % der angegebenen Höchstleistung als zugesichert gelten aufgrund der hierfür jeweils unterschiedlichen Leistungsparameter wie Lufttemperatur, Luftdruck, Luftdichte sowie vom Auftraggeber verwendeten Treib- oder Schmierstoffen und dergleichen. Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen, d.h. nicht im öffentlichen Verkehr, eingesetzt werden sowie für alle dabei verwendeten Teile ist die Gewährleistung der Firma NG-Motorsports GmbH ausdrücklich eingeschränkt (Dies gilt auch fiir solche Sport- oder Rennveranstaltungen, für die ausdrücklich die StVO oder ähnliche, ggf. auch ausländische Rechtsvorschriften, kraft vertraglicher Vereinbarung oder kraft Gesetzes Anwendung finden): Sämtliche Bauteile sind speziell für Motorsport modifiziert und können deshalb eine deutlich verringerte Lebensdauer im Vergleich zu Serienmotoren aufweisen. Der Kunde hat die Kompatibilität aller verwendeten Motorteile genauestens zu prüfen ebenso wie alle Maße und Toleranzen des gelieferten Zylinderkopfes. Schäden die durch mangelhafte oder nicht erfolgte Einstellung des Motors entstehen sind ebenfalls vollständig von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Sorgfaltspflicht: Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftung: Schadenersatzansprüche an den Verkäufer durch leistungsgesteigerte oder anderweitig ungerüstete Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Sollten Gebrauchteile zur Bearbeitung eingeschickt werden die alters- oder verschleißbedingt bei weiterer Demontage oder Bearbeitung beschädigt werden, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Fahrzeuge die bei der Fa. NG -Motorsports GmbH in Obhut genommen werden, müssen über den Auftraggeber Haftpflicht und Kasko abgesichert werden!
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist 31691 Helpsen. Gerichtsstand Bückeburg gilt als vereinbart für alle Streitigkeiten zwischen Kaufleuten sowie bei unbekanntem oder nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegtem Aufenthalt. Es gilt das Recht der BRD.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
NG-Motorsports GmbH, Gesellschafter/in Tim Schmale/ Sarah Schmale, An der Bahn 10, 31691 Helpsen OT Kirchhorsten
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